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10.12.2016
App
Mit der Auslösung eines Probealarms schaltete Steinfurts Kreisdirektor Dr. Martin Sommer in der Kreisleitstelle Rheine die App "NINA" frei: Sie warnt Bürger, wenn Gefahr droht, vom Unwetter bis zur Giftgaswolke.
Kreis Steinfurt. Der ein oder andere wird Freitagmorgen um 10.20 Uhr erschrocken sein ob des schrillen Tons in seiner Hosentasche: Denn mit diesem Probealarm schaltete Kreisdirektor Dr. Martin Sommer in der Kreisleitstelle in Rheine die Warn-App NINA scharf. Kostenlos erhältlich über die App-Stores von Google und Apple ist sie schon länger, aber im Kreis Steinfurt funktioniert sie erst jetzt mit der Einbindung der Kreisleitstelle. Damit ist im Münsterland die letzte NINA-Lücke geschlossen worden.

NINA, eine Abkürzung für „Notfall-Informations- und Nachrichten-App“, alarmiert Smartphone Nutzer bundesweit über Gefahrenlagen, wie Großbrände, Unwetter oder Hochwasser. Christian Westerhoff, IT-Administrator der Kreisleistelle, erläuterte gestern vor der Presse, wie man das System optimal nutzt. So kann man gezielt Orte auswählen, für die man Warn-Meldungen erhalten will. Allerdings: Ob man nun Rheine oder Altenberge auswählt, macht tatsächlich keinen Unterschied, denn die kleinste Einheit ist der Kreis. Will man über den Kreis Steinfurt hinaus gewarnt werden, ist das problemlos bundesweit einstellbar. Oder man wählt den aktuellen Standort als ausschlaggebendes Kriterium – unabhängig von den abonnierten Orten. Warnungen des Deutschen Wetterdienstes DWD werden als Push-up-Meldungen weitergeleitet. Hier ist die Dringlichkeitsstufe einstellbar. Dr. Sommer: „Am Anfang hatte ich orange vorgewählt, da bin ich dreimal pro Nacht geweckt worden“. Seitdem reagiert sein Smartphone nur noch auf violette und rote Warnungen.

Auch der Alarmton kann individuell gewählt werden. Sommer empfiehlt das Signal „Sirenenalarm“. Denn das Sirenenwarnsystem im Kreis sei das „Rückgrat“ , NINA die Ergänzung der Gefahrenbenachrichtigung.

Technischer Ausgangspunkt für NINA ist das modulae Warnsystem des Bundes (MoWaS), das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, BBK, betrieben wird. Aus welchem Anlass gewarnt wird, entscheidet – außer bei den Wettermeldungen – letzten Endes die Kreisleitstelle, in Absprache mit einem eventuell vorhandenen Krisenstab. Dr. Sommer geht davon aus, dass es pro Jahr höchstens fünf echte Gefahrenlagen gibt, die einen NINA-Alarm rechtfertigen. Außer den „Klassikern“ Starkregen, Sturm, Schnee und Glatteis oder Hochwasser, zählen dazu auch Giftwolken nach Großbränden oder Gefahrgutunfällen. Aber auch Terror-Szenarien sind denkbar, beispielsweise wenn unklar ist, welches Ausmaß ein Terrorangriff tatsächlich hat.

Was NINA einem Sirenenalarm voraus hat, ist die Möglichkeit, gezielte Verhaltensweisen mit dem Alarm zu verbinden, etwa die Aufforderung, Türen und Fenster geschlossen zu halten. Ersetzen kann NINA den Sirenenalarm allerdings nicht. Denn nicht jeder hat ein Smartphone und wenn tatsächlich der Strom großflächig ausfällt, stürzen in der Regel auch die Handynetze sehr schnell ab.

Text:

IVZ Aktuell
Freitag, 09. Dezember 2016 - 17:11 Uhr
von Achim Giersberg
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