30.05.2017
IVZ - Aktuell: „Eine deutliche Verbesserung“
Rettungsdienst: Kreis hat Maßnahmen zur Verringerung der Anfahrtszeiten im Stadtgebiet eingeleitet.
Freitag, 26. Mai 2017 - 16:50 Uhr
von Henning Meyer-Veer
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IVZ - Aktuell:
Freitag, 26. Mai 2017 - 16:50 Uhr
von Henning Meyer-Veer
Der Rettungsdienst hat die Zielvorgabe, in 90 Prozent der Einsätze in weniger als zwölf Minuten vor Ort zu sein. Ein Ziel für den Kreis Steinfurt als Ganzes. Rein auf die Stadt Hörstel bezogen, liegt die Überschreitungsquote bei mehr als 40 Prozent.
HÖRSTEL. Im Rettungsdienst geht es um Minuten. Weil es um Menschenleben geht. Darum ist eine gute Versorgung so wichtig. Zur Ermittlung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung dient unter anderem der sogenannte Zielerreichungsgrad. Für den Kreis Steinfurt lautet das Ziel, bei 90 Prozent der Einsätze binnen zwölf Minuten mit Rettungswagen oder Notarzt vor Ort zu sein (siehe Infokasten). Ein Gutachten im Rahmen des neuen Rettungsdienstbedarfsplans hat für 2015 ergeben, dass die zwölf Minuten kreisweit in 14,73 Prozent der Fälle überschritten werden, in Hörstel, rettungsdienstlich von Rheine, Ibbenbüren und Hopsten aus versorgt, sogar in mehr als 41 Prozent der Fälle.
Das Problem wird angegangen. Mit zwei Maßnahmen sollen die Zahlen deutlich verbessert werden. Zum einen mit der neuen Feuerwache rechts der Ems in Rheine, zum anderen mit einem an der Feuer- und Rettungswache Ibbenbüren stationierten Notarzt, erklärt Kreisdirektor Dr. Martin Sommer gegenüber unserem Medienhaus.
Neue Wache rechts der Ems in Rheine: Von ihr verspricht sich Dr. Martin Sommer viel. „Wenn bislang der Rettungswagen aus Rheine nach Hörstel fährt, muss er immer über eine Emsbrücke“, sagt Dr. Sommer. Ein Nadelöhr. Die neue Wache (Ausstattung: ein RTW, ein NEF) solle die Situation in den Stadtteilen Schotthock und Altenrheine verbessern, aber ausdrücklich auch in Hörstel. Sie werde Ende 2017 oder im ersten Quartal 2018 fertig sein. „Der Rettungswagen muss dann nicht mehr durch die Stadt. Das wird eine deutliche Verbesserung bringen“, sagt Sommer.
Notarzt an der Feuer- und Rettungswache Ibbenbüren: Auch durch ihn erwartet Dr. Sommer eine deutliche Verbesserung der Lage. Der Status quo: Bislang holt das NEF den Notarzt vom Klinikum Ibbenbüren ab. Für einen Einsatz in Hörstel bedeutet das einen zusätzlichen Weg von etwa drei Kilometern – und einen Zeitverlust von ein paar Minuten. Wenn also die beiden Ibbenbürener RTW im Einsatz sind und Ersatz von weiter weg hierher muss, könnte ein an der Wache stationierter Notarzt direkt Richtung Einsatzstelle starten. Im Sommer 2017 solle dessen Stationierung dort erfolgen.
Weitere Ansätze: Auch der Neubau der Wache in Mettingen und die Maßnahmen in Westerkappeln würden für Entlastung sorgen, sagt Sommer. Außerdem werde man die Kapazität der Krankentransportwagen aufstocken. Viele Rettungswagen würden zurzeit für den Krankentransport gebraucht, weil dort Kapazitäten fehlten. „Bauen wir die aus, stehen die Rettungswagen in größrem Umfang für die originären Aufgaben zur Verfügung.“ Das gehe einher mit Personalaufstockung. „Da wird nicht gespart, da wird richtig investiert“, so der Kreisdirektor.
Dr. Sommer betont ausdrücklich, dass der just verabschiedete Rettungsdienstbedarfsplan nicht erst in fünf Jahren wieder auf den Tisch komme. „Wir wollen den Gutachter bitten, sich das zur Hälfte der Zeit nochmal anzuschauen“, sagt der Kreisdirektor. Um zu sehen, wie die Maßnahmen gegriffen haben. „Wir müssen uns diese Zeit jetzt nehmen.“ Griffen die Maßnahmen nicht, werde weiter überlegt.
Ein Aspekt der Diskussion um die Hilfsfristen liegt Sommer besonders am Herzen: „Wir diskutieren auf hohem Niveau. Die Bevölkerung hat keinen Anlass zur Sorge.“ Niemand müsse glauben, schlecht versorgt zu sein. In den Stadtteilen Bevergern, Dreierwalde und Riesenbeck, so Sommer, gebe es zum Beispiel zusätzlich das System „Sanitäter vor Ort“, freiwillige, besonders ausgebildete Kräfte des DRK. „Sie leisten gute Arbeit, verkürzen das therapiefreie Intervall, können erste Maßnahmen einleiten und haben auch schon Leben gerettet“, so der Kreisdirektor. Heißt: In den meisten Fällen der 41,05 Prozent war kompetente Hilfe schon weit vor der Fristüberschreitung vor Ort. Aber: „Sie sind kein Ersatz für den Rettungsdienst und auch kein Anlass für uns, sich zurückzulehnen“, betont Dr. Sommer. Sanitäter vor Ort würden nicht in die Hilfsfristenanalyse eingerechnet. Da zählen RTW und Notarzt.
„Wir wollen wieder auf das Niveau, auf dem wir waren“, sagt Dr. Martin Sommer. Dazu müsse man die Ressourcen optimal verteilen. „Ich bin optimistisch, dass wir bei der nächsten Evaluation feststellen, dass sich die Lage deutlich verbessert hat.
Hilfsfristen im Rettungsdienst
„Es gibt in NRW keine gesetzliche Regelung, die uns zu einer Hilfsfrist verpflichten würde“, erklärt Dr. Martin Sommer. Der Kreis Steinfurt orientiere sich am Landesfachbeirat Rettungsdienst. Der habe empfohlen, dass man in 90 Prozent aller Einsatzfälle binnen zwölf Minuten mit dem ersten Rettungsmittel (Rettungswagen oder Notarzt) an der Einsatzstelle sein solle. „Bei dieser Hilfsfrist geht es darum, dass wir für den Gesamtkreis auf die Zahlen kommen. Innerhalb des Kreises ist das unterschiedlich verteilt“, betont der Kreisdirektor. Der Rettungsdienst im Kreis sei lange so organisiert gewesen, dass das Ziel eingehalten wurde, so Sommer. Die Einsatzzahlen im Rettungsdienst seien in der Vergangenheit stark angestiegen – ein landes- und bundesweites Phänomen. Folge: Die Hilfsfristanalyse für das Jahr 2015 ergab kreisweit einen Überschreitungswert von 14,73 Prozent statt der angestrebten zehn Prozent. Die besten Werte haben dabei naturgemäß die Gemeinden, in denen es eine Rettungswache gibt. „Je weiter weg ich von einer Wache bin , desto schwieriger wird es sein, das einzuhalten.“ Der Kreis habe aber einen Flächenauftrag und sei bestrebt ein gleichmäßiges Versorgungsniveau zu erreichen. „Wir sehen uns in der Pflicht, dass auch die Menschen in Hörstel in einem sehr hohen Grad in die zwölf Minuten fallen“, stellt Sommer klar. „Deshalb sind wir dabei, den Rettungsdienst auszuweiten.“ Übrigens: In Niedersachsen ist ein Hilfsfristerreichungsgrad von 95 Prozent vorgegeben – allerdings beträgt die Hilfsfrist dort auch 15 Minuten
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